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Motorradfahren mit 16 Jahren ab 2021

Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Personenzulassungs-Verordnung (PZV) beschlossen, dass ab 2021 Jugendliche ab 16 Jahren auf Motorrädern und Rollern mit 125 cm3 Hubraum fahren dürfen.

Motorräder bis 125 cm3 Hubraum dürfen ab dem Jahr 2021 bereits ab dem 16. Altersjahr gefahren werden. Heute liegt das Mindestalter für die Führerschein-Kategorie A1 bei 18 Jahren. Der Bundesrat harmonisiert damit die Schweizer Vorschriften mit dem bestehenden EU-Recht. Wie in den umliegenden EU-Staaten dürfen ab 2021 die Jugendlichen mit auf maximal 11 kW (15 PS) reglementierten Motorrädern und Rollern unterwegs sein. Die Klasse der 125 cm3-Motorräder ist dank ihrer europaweit starken Verbreitung für die Hersteller marktwirtschaftlich attraktiv und punkto Technik und Sicherheitsausrüstung auf dem jüngsten Stand der Entwicklung. So sind beispielsweise Antiblockier-Systeme für die Bremsen vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Kategorie AM: 45 km/h neu ab 15 Jahren

Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass neu bereits ab 15 Jahren Kleinmotorräder bis 50 cm3 (Kategorie AM) und maximal 45 km/h gefahren werden dürfen (bisher 16 Jahre). Auch hier findet eine Harmonisierung mit unseren Nachbarländern statt.

Grosse Motorräder: Aus für den Direkteinstieg

Hingegen verbietet der Bundesrat die direkte Ausbildung für die leistungsunbeschränkten Motorräder (Kat. A). Bisher konnte, wer 25 Jahre und älter war, direkt einsteigen. Ab 2021 muss nun vorerst für mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung gefahren werden. Hier findet leider keine EU-Anpassung statt; in Deutschland, Italien und Österreich ist der Direkteinstieg ab 24 Jahren weiterhin möglich.

Quelle: motosuisse.ch

Erläuterungen vom Astra zu den neuen Bestimmungen für Motorradfahrer ab 2021

Für Motorradfahrer: Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien

Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18Jahren bleibt.

Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen

Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu grundsätzlich unbefristet.

Quelle: astra.admin.ch