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Segelprüfung Kat. D

Segelboot

Ein Segelschiff bis zu einer Segelfläche von 15 m²  darf ohne Prüfung geführt werden, wenn man urteilsfähig ist.

Beträgt die Segelfläche mehr als 15 m² wird ein Schiffsführerausweis der Kat. D. benötigt. Das Mindestalter beträgt hier 14 Jahre.

Auf dem Bodensee wird bereits ab einer Segelfläche von 12 m² ein Schiffsführerausweis benötigt.

Vorgehensweise

Wer einen Schiffsausweis erwerben will, muss ein vollständig ausgefülltes Gesuchformular ausfüllen. Dieses kann direkt beim Schifffahrtsamt des Wohnkantons bezogen werden.

Dem Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises legen Sie bei:

  • Kopie der Niederlassungsbewilligung
  • Sehtest (nicht älter als 24 Monate, ausgestellt von einem autorisierten Augenoptikers oder Augenarztes.
  • Ein farbiges Passfoto
  • Evt. ärztliches Zeugnis

Die Vorgehensweise kann sich kantonal unterscheiden

Für jede Ausweiskategorie ist ein separates Gesuch einzureichen.

Grundsätzlich muss die Prüfung im Wohnkanton absolviert werden. Theorieprüfungen können nur von Wochenaufenthaltern in einem anderen Kanton abgelegt werden. Wenn man die praktische Prüfung in einen anderen Kanton ablegen möchte, kann gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gesuch gestellt werden.

Liste der Schifffahrtämter

Die Prüfung

Der angehende Schiffsführer muss seine Befähigung in einer theoretischen sowie in einer praktischen Prüfung nachweisen.

Die Theorieprüfung für Motorboot Kat. A und Segelschiff Kat. D) ist identisch. Wer bereits einen Führerausweis der einen Kategorie benötigt beim Erwerb der anderen Kategorie die Theorieprüfung nicht mehr zu absolvieren.

Die theoretische Prüfung wird am Computer abgenommen. An der Prüfung muss ein Prüfungsbogen mit 60 Theoriefragen gelöst werden. Wer mindestens 56 Theoriefragen richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden. Die Anzahl der Prüfungsfragen beträgt insgesamt ca. 380 Fragen.

Wird der praktische Teil nicht innerhalb von 18 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung abgelegt, muss die Theorieprüfung erneut abgelegt werden. (Aus bestimmten Gründen ist eine Fristverlängerung von max. 6 Monaten möglich.)