Roller- und Motorradausbildung
Je nach Alter und Ausweisen die du schon hast, gelten unterschiedliche Bedingungen.
Eine Übersicht erhältst du auf folgender Seite: autopubli.ch
Die beste Übersicht über die unterschiedlichen Kategorien findest du hier: fuehrerausweise.ch
Falls du noch einen Nothilfekurs, Motorradgrundkurs oder den VKU Kurs machen musst, findest du hier kurz und bündig die wichtigsten Infos sowie die entsprechenden Anbieter. Für die praktische Ausbildung findest du bei uns bestimmt die passende Motorradfahrschule.
Nothilfekurs
Der Nothelferkurs / Nothilfekurs ist der erste Schritt zum Fahrausweis. Wähle bei der Suche einfach "Nothelferkurs" und deine Wohnregion aus und vergleiche die Angebote. Die Samaritervereine bieten schweizweit zertifizierte Nothilfekurse an, sowie weitere anerkannte Kursanbieter wie «nohe». Weitere Infos zu diesen Kursen und zum Thema Nothelfer findest du auf folgender Infoseite Nothelferkurs.
Motorradgrundkurs
Je nach Kategorie sind unterschiedliche Grundkurse zu absolvieren. Nachfolgend erfährst du mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Kategorien A1, A beschränkt und A:
A1 Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Mindestalter: 16/18 Jahre
16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Praktische Grundschulung: 8 Lektionen
A Motorräder beschränkt mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
Praktische Grundschulung: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Lektionen. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
A Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg)
oder 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A beschränkt
Praktische Grundschulung:
Direkteinstieg: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1 (Erwerb nach dem 01.04.2003), ansonsten 12 Lektionen.
Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) keine Grundschulung erforderlich.
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Wähle einfach bei der Suche "Motorrad-Grundkurs" und deine Wohnregion aus und vergleiche die Angebote.
VKU Verkehrskundekurs Verkehrskundeunterricht
Dieser obligatorische Kurs (Kategorien A, A1, B und B1 ) dauert 4 mal 2 Stunden oder wird teilweise auch als Intensivkurs angeboten. Du benötigst diesen Kursbesuch um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können.
Wähle einfach bei der Suche "Verkehrskundeunterricht" und deine Wohnregion aus und vergleiche die Angebote.
Weiterbildungskurs WAB
(Führerschein auf Probe)
Die obligatorischen Weiterbildungskurse nach der bestandenen Fahrprüfung für Auto und Motorräder werden teilweise von den Fahrschulen selbst durchgeführt, oder in Kooperation mit entsprechenden Kursanbietern.
Informiere dich bei deiner Fahrschule oder wähle bei der Suche "WAB Kurs" und deine Wohnregion aus und vergleiche die Angebote.
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