Fahrlehrer.ch – seit 25 Jahren das Fahrschulverzeichnis für die Schweiz. Fahrschulen finden & vergleichen, mit vielen Infos über Preise, Ausweiskategorien, Führerschein & Führerausweise.

Welche Motorrad-Kategorien gibt es?

Motorrad Kategorie M

Kategorie M

ab 14 Jahren
Motorrad Kategorie A

Kategorie A

ab 18 Jahren
Motorrad Kategorie -A beschränkt

Kategorie -A

ab 18 Jahren
Motorrad Kategorie A1

Kategorie A1

ab 15 Jahren

Kategorie M (Spezialkategorie)

Motorfahrräder

Mindestalter
14 Jahre

Erforderliche Kategorie
keine

Nothelferkurs
nicht notwendig

Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Vertrauensärztliche Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Theorieprüfung
vereinfachte Basistheorieprüfung

Praktische Prüfung
nein
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.

Verkehrskunde
nicht notwendig

Gültigkeit Lernfahrausweis
kein Lernfahrausweis notwendig

Zusätzliche Berechtigungen

Leichtmofas*, Elektroleichtmotorfahrrad**

* Der Ausweisinhaber Kategorie M darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahres führen.

** Elektro-Leichtmotorfahrrad („Elektrovelos“) mit einer Leistung bis max. 500 Watt, Tretunterstützung bis max. 25 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M, ab 16 Jahren kein Ausweis erforderlich.

** Elektro-Motorfahrrad („Elektro-Mofas“ mit Mofanummer) mit einer Leistung bis max. 1000 Watt, Tretunterstützung bis max. 45 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M notwendig.

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis M zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorie M.

Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter
18 Jahre (Direkteinstieg)

Weitere Voraussetzung:
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.


Erforderliche Kategorie
A35kW mit zweijähriger, beanstandsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis
Direkteinstieg nur möglich für Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Nothelferkurs
nicht erforderlich
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Vertrauensärztliche Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung
keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

Zusatztheorieprüfung
keine

Verkehrskunde
keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

Praktische Grundschulung
keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Praktische Prüfung
Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.

Sonderregelung
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden.

Gültigkeit Lernfahrausweis
12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Lernfahrten
  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Zusätzliche Berechtigungen
A (beschränkt), A1, B1, F, G, M

Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Kategorie A beschränkt

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter
18 Jahre

Erforderliche Kategorie
keine

Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.


Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Vertrauensärztliche Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Zusatztheorieprüfung
keine

Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1

Praktische Grundschulung
4 Stunden für Inhaber Kat. A1(Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Gültigkeit Lerfahrausweis

Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.

Ohne Absolvierung PGS: 12 Monate.


Lernfahrten
  • Lernfahrausweis erforderlich
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung
  • praktische Prüfung

Zusätzliche Berechtigungen
A1, B1, F, G, M

Kategorie A unbeschränkt

Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden.

Die praktische Prüfung ist erforderlich.


Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten ist innerhalb des ersten Jahres der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Kategorie A1 (Unterkategorie)

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Mindestalter

15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)


Erforderliche Kategorie
keine

Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Vertrauensärztliche Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B oder B1

Zusatztheorieprüfung
keine

Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1

Praktische Grundschulung
12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.

Gültigkeit Lerfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.


Lernfahrten
  • Lernfahrausweis erforderlich
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Zusätzliche Berechtigungen
F, G, M

 

Quelle: fuehrerausweis.ch / asa