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Ausweiskategorien (Kurzversion)

Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A beschränkt
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie A beschränkt

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie A1 Unterkategorie

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Mindestalter: 16/18 Jahre
16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kategorie B1 Unterkategorie

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kategorie CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: C

Kategorie C1 Unterkategorie

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kategorie C1E Unterkategorie

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B, C1

Kategorie D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kategorie DE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D

Kategorie D1 Unterkategorie

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B

Kategorie D1E Unterkategorie

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.

Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D1

Kategorie F Spezialkategorie

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Mindestalter: 16/18 Jahre
16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Kategorie F
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie G Spezialkategorie

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.

Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie M Spezialkategorie

Motorfahrräder

Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine

Kategorie BPT

Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie F

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie.
Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.

Zusatztheorieprüfung: ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen
Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig
Praktische Prüfung: ja

Kategorie CZV Chauffeurzulassungsverordnung

Zusatzausweis für Fahrten nach der Chauffeurzulassungsverordnung:

Die Europäische Union hat eine Richtlinie erlassen, die verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterverkehr einen Fähigkeitsausweis erwerben.
Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 beschlossen, diese Richtlinie in das CH-Recht zu übernehmen.
Er hat deshalb die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), verabschiedet.

Sofern Sie also mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen wollen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV (Art.3, siehe unten) fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.

Schriftliche Theorieprüfung CZV:
Die schriftliche Theorieprüfung CZV kann erst nach der normalen Zusatztheorieprüfung absolviert werden. Für die Vorbereitung wenden Sie sich an Ihre Fahrschule.

Mündliche Theorieprüfung CZV und Allgemeiner Teil Praxis (praktische Prüfung) CZV:
Nach der bestandenen Führerprüfung absolvieren Sie bei einem Kursanbieter (siehe www.cambus.ch) die oben erwähnten CZV Prüfungen.


Quellenangabe: fuehrerausweis.ch (asa)