Unsere Fahrschule auf einen Blick
Fahrschule Peter und Yvonne Räber
Mülibachstr. 35
8805 Richterswil

Natel Peter: 079-417 76 58
Natel Yvonne: 079-635 63 73
Fax: 044-784 47 58

E-Mail: fahrschule-raeber@bluewin.ch


LKW Aus- und Weiterbildung / CZV

Kursangebote, Preise und Termine ersehen Sie unter:

www.trucktraining.ch

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Hier sind alle Kurse und Daten. Direktanmeldung über Email möglich.

Wer braucht den Fähigkeitsausweis?

Zusätzlich zum Führerausweis benötigen:

  • Bus- und Carfahrer/innen (Kat. D/D1) den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
  • Lastwagenfahrer/innen (Kat. C/C1) den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
  • Wer Personen und Güter transportiert, erhält einen Ausweis für beide Kategorien

Welches sind die Ausnahmen?

KEINEN Fähigkeitsausweis braucht es:

  • für private Fahrten
  • für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
  • für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz
  • für Probe- oder Übungsfahrten,
  • in Notfällen oder Rettungsmassnahmen,
  • für Lern- , Übungs- oder Prüfungsfahrten,
  • zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeuges im Durchschnitt einer Woche höchstens zur Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt.
  • Im werkinternen Verkehr.

Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?

Nach bestandener CZV-Prüfung wird die Bestellung des Fähigkeitsausweises durch den Prüfungsstützpunkt ausgelöst. Alle anderen Fahrer/innen müssen den Fähigkeitsausweis selber bestellen. Der Fähigkeitsausweis wird nur ausgestellt, wenn man einen Führerausweis im Kreditkartenformat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Der Fähigkeitsausweis kann via Internet (www.campus.ch) bestellt werden. Er kostet Fr. 20.- inkl. Versand. Die Bezahlung erfolgt elektronisch mit Kreditkarte (Visa, Master, Postcard). Der Ausweis wird nach einigen Tagen per Post bei der angegebenen Adresse eintreffen.

Wer den Fähigkeitsausweis bereits jetzt bestellt, erhält diesen ohne Nachweis der Weiterbildung mit Gültigkeit bis 2013 oder 2014. Werden jedoch bereits fünf Tage Weiterbildung nachgewiesen, ist der Fähigkeitsausweis gültig bis 2018 (Kat. D) oder 2019 (Kat. C).





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