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| 1. |
Wenn möglich Nothilfekurs vor 18. Altersjahr besuchen, Ausweis ist jedoch nur 6 Jahre gültig. |
| 2. |
Gesuchsformular für den Lernfahrausweis ausfüllen (vor 18J). 1 Foto aufkleben |
| 3. |
Mit Formular zum Optikergeschäft, Seh- und Hörtest machen lassen (Test nicht älter als 12 Monate!) |
| 4. |
Danach zur Identifikation entweder zur Einwohnerkontrolle oder direkt beim Strassenverkehrsamt PERSÖNLICH vorsprechen und zusätzlich entweder ID, Pass oder Ausländerausweis vorlegen, wichtig es werden nur Originale akzeptiert. |
| 5. |
Danach erhält man vom Strassenverkehrsamt ein Anmeldeformular für die Theorieprüfung. Die Theorieprüfung kann 1 Monat vor dem 18. Altersjahr gemacht werden. Die Anzahl der Wiederholungen, wenn die Theorieprüfung nicht bestanden wurde, ist nicht mehr begrenzt. Wartefrist: ca. 3-5 Wochen. |
| 6. |
Theorieprüfung bestanden: Du erhälst den Lernfahrausweis auf Deinen 18. Geburtstag. |
| 7. |
Nun darfst Du in Begleitung vom Fahrlehrer oder von Privatpersonen, welche mindestens 23 Jahre alt sind und mindestens 3 Jahre den entsprechenden Führerausweis haben, fahren. |
| 8. |
Vor der praktischen Prüfung musst Du obligatorisch nun den Verkehrskundeunterricht bei einer Fahrschule besuchen, welcher 4 Abende à je 2 Lektionen dauert. |
| 9. |
Praktische Fahrprüfung ablegen. |
Ganz klar, dazwischen sollte man noch einige Fahrstunden beim Fahrlehrer besuchen. Es hilft. Wichtig: Zuhause soviel wie möglich das Gelernte weiterüben. |